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Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Wie kann ich eine Vereinbarung mit dem Unternehmen/dem Freizeitunternehmer stornieren?

    Wenn Sie bereits eine Vereinbarung mit dem Unternehmen/dem Freizeitunternehmer getroffen haben und sich entscheiden, die abgeschlossene Vereinbarung vor dem Startdatum zu stornieren, sind Sie, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, dem Unternehmen/dem Freizeitunternehmer einen Prozentsatz des vereinbarten Betrags schuldig. Lesen Sie dies in den Bedingungen nach.

  • Ich habe vom Unternehmen, bei dem ich gebucht habe, eine Mitteilung über eine Zwischenpreiserhöhung erhalten. Darf das Unternehmen die Preise einfach erhöhen?

    Das Unternehmen kann Kosten, die aufgrund einer Belastung auf Seiten des Unternehmens (des Freizeitunternehmers) entstehen und sich auf den Standort und/oder Sie als Freizeitgast/Verbraucher beziehen, an Sie weitergeben. Dies kann beispielsweise die steigenden Energiepreise betreffen. Die höheren Energiekosten darf ein Freizeitunternehmer/das Unternehmen also weitergeben.

  • Ich habe ein Streitfall mit dem Unternehmen, bei dem ich gebucht habe. Wie gehe ich damit um?

    Die Empfehlung lautet, während eines Gesprächs mit dem Unternehmen/dem Freizeitunternehmer eine Lösung zu finden. Wenn keine Lösung gefunden wird, können Sie einen Streitfall der Geschillencommissie Recreatie oder dem Zivilgericht vorlegen.

  • Was sind die RECRON-Bedingungen (für Dauerstellplätze)?

    Die RECRON-Bedingungen für Dauerstellplätze (rot) regeln die Rechte und Pflichten von Freizeitunternehmern einerseits und Freizeitgästen, die mit ihren Wohnwagen, Chalets oder Sommerhäusern langfristig auf dem Gelände des Freizeitunternehmers stehen, andererseits.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Dauerstellplatz, einem Saisonplatz und einem touristischen Campingplatz?

    Wenn Sie touristisch campen möchten, haben Sie einen touristischen Stellplatz auf dem Campingplatz und stehen dort für einige Tage/Wochen. Danach müssen Sie wieder gehen. Ein Saisonplatz gilt für einige Monate bis zu etwa 6 Monaten, und nach dieser Zeit nehmen Sie Ihr Campingfahrzeug wieder mit. Bei einem Dauerstellplatz steht das Campingfahrzeug das ganze Jahr über auf dem Stellplatz. Es kann jedoch sein, dass Sie den Stellplatz, auf dem sich Ihr Campingfahrzeug befindet, das ganze Jahr über mieten, aber dass Sie ihn nur für einen begrenzten Zeitraum nutzen dürfen (zum Beispiel von April bis September). Bei einem Dauerstellplatz bleibt das Campingfahrzeug also in der Regel das ganze Jahr über auf dem Stellplatz stehen.

  • Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Mobilheim, Chalet oder Ferienhaus auf Pachtland des Freizeitunternehmers kaufen oder verkaufen möchten?

    Bei Kauf oder Verkauf eines Mobilheims/Chalets/Ferienhauses müssen die Rechte des Käufers, Verkäufers und des Freizeitunternehmers auf dem Ferienpark (Campingplatz oder Freizeitpark) berücksichtigt werden. In den RECRON-Bedingungen sind hierzu einige Bestimmungen enthalten, aber oft auch in der Parkordnung und/oder Verkaufsordnung des Freizeitunternehmens. Und natürlich müssen Käufer und Verkäufer (und Vermittler) auch die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs beachten.

  • Ich möchte mein Mobilheim/Chalet/Ferienhaus OHNE Stellplatz verkaufen. Worin muss ich achten und was muss ich beachten?

    Du kannst dein Mobilheim/Chalet/Ferienhaus ohne Stellplatz an jeden verkaufen. Der Eigentümer des Ferienparks hat hierbei nichts zu sagen.

    Der Eigentümer des Ferienparks kann jedoch Bedingungen für das Entfernen des Mobilheims festlegen. Zum Beispiel, wer es entfernen darf und wann.

    Wir empfehlen, einen schriftlichen Vertrag mit dem Käufer abzuschließen und darin deutlich festzulegen, dass nur das Mobilheim/Chalet/Ferienhaus selbst verkauft wird und nicht der Grund. Treffen Sie auch Vereinbarungen darüber, wer die Kosten für das Versetzen des Mobilheims trägt.

    Beim Entfernen des Mobilheims darf natürlich kein Schaden an anderen Mobilheimen oder dem Gelände verursacht werden. Die Person, die den Schaden verursacht, ist grundsätzlich dafür haftbar.

  • Ich möchte mein Mobilheim/Chalet/Ferienhaus MIT Stellplatz verkaufen. Ist das möglich und worauf muss ich achten?

    Wenn Sie ein Mobilheim/Chalet/Ferienhaus auf gepachtetem Land haben, müssen Sie immer die Genehmigung des Freizeitunternehmers einholen, bevor Sie es zum Verkauf anbieten. Schließlich ist er der Eigentümer des Landes. Sie verkaufen also nach Erhalt der Genehmigung nur das Mobilheim und nicht das gepachtete Land.

    Im Moment des Verkaufs endet der laufende Mietvertrag mit dem verkaufenden Freizeitgast sofort. Der Freizeitunternehmer ist frei zu entscheiden, mit wem er eine neue Stellplatzvereinbarung abschließen möchte oder nicht. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie als verkaufender Freizeitgast den potenziellen Käufer dem Freizeitunternehmer vorstellen, bevor der endgültige Kaufvertrag abgeschlossen wird.

    Wenn der Freizeitunternehmer mit dem potenziellen Käufer einverstanden ist, kann der Kauf abgeschlossen werden, und mit dem kaufenden Freizeitgast wird eine neue Stellplatzvereinbarung getroffen.

  • Wie bestimme ich den Preis für mein Mobilheim oder Chalet, wenn ich es verkaufen möchte?

    Der Verkauf betrifft nur das Mobilheim und das eventuelle Inventar; nicht das Land oder die schöne Aussicht oder den Ort, an dem das Mobilheim steht. Das bedeutet, dass der Wert eines Mobilheims oder Chalets tatsächlich bestimmt werden muss, als ob das Objekt auf dem Parkplatz des Freizeitunternehmens stünde und von dort abtransportiert würde. Es kann sein, dass im Park- oder Verkaufsreglement des Freizeitunternehmens festgelegt ist, dass bei einem Verkauf mit Erhalt des Stellplatzes eine Bewertung durch einen spezialisierten Gutachter erforderlich ist.

  • Kann ich mein Mobilheim/Chalet/Ferienhaus selbst zum Verkauf anbieten?

    Sie dürfen Ihr Mobilheim/Chalet/Ferienhaus selbst zum Verkauf anbieten und auch den gesamten Verkaufsprozess selbst durchführen. Sie können jedoch auch die Vermittlung durch den Freizeitunternehmer in Anspruch nehmen. Dabei können jedoch Kosten anfallen.

  • Ich möchte ein Mobilheim/Chalet/Ferienhaus kaufen. Wie ist es mit den Vermittlungsgebühren?

    Ein vom RECRON angeschlossener Ferienpark wird dem Käufer keine Vermittlungsgebühren berechnen, wenn keine Vermittlungsaktivitäten durch den Park oder in seinem Auftrag durchgeführt werden. Wenn der Freizeitunternehmer jedoch bei der Vermittlung des Verkaufs behilflich ist, wird eine Vermittlungsvereinbarung abgeschlossen. Die Vermittlungsgebühren gehen dann zu Ihren Lasten.

    Um Missverständnisse in dieser Angelegenheit zu vermeiden, empfehlen wir, eine Vermittlungsvereinbarung abzuschließen. Darin sollten Sie angeben, um welches Mobilheim und welchen Standort es sich handelt. Treffen Sie auch klare Vereinbarungen über die Kosten und Aufgaben des Vermittlers, den Mindestverkaufspreis und die Dauer der Vermittlung.

  • Der Campingplatz/Ferienpark plant eine Umstrukturierung, und es gibt keinen Platz mehr für mein Mobilheim. Welche Rechte habe ich?

    Ja, das ist richtig. Der Eigentümer des Campingplatzes/Ferienparks hat das Recht, die Gestaltung des Geländes zu ändern und daher umzustrukturieren. Dies ist oft auch notwendig und im Interesse der Kontinuität und Qualität des Parks. Bei einer Umstrukturierung gelten besondere Bestimmungen im Interesse der Verbraucher. Wenn der Park dem HISWA-RECRON angeschlossen ist, gelten die RECRON-Vertragsbedingungen, und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Regeln festgelegt, die der Eigentümer des Campingplatzes/Ferienparks einhalten muss. Dies steht im Gegensatz zu einem Campingplatz, der nicht dem HISWA-RECRON angeschlossen ist.

    • Artikel 11 Absatz 1h der RECRON-Vertragsbedingungen gibt die Möglichkeit zur Kündigung des Mietvertrags im Falle einer Umstrukturierung.
    • Artikel 11 Absatz 3, die Kündigungsfrist für die Kündigung bei Umstrukturierung beträgt 12 Monate.
    • Artikel 12 regelt Ihre Rechte im Falle einer Umstrukturierung.

    Bei einer Verlegung außerhalb des Geländes haben die Besitzer von Stacaravans und Chalets Anspruch auf eine Beteiligung an den Umzugskosten. Die Höhe dieser Entschädigung basiert auf Kostenvoranschlägen von professionellen Umzugsunternehmen für Stacaravans/Chalets. Darüber hinaus wird bei der zu zahlenden Entschädigung zwischen dem "normalen" Stacaravan/Chalet und den doppelten oder geschalteten Chalets unterschieden.

    Außerdem haben Sie Anspruch auf einen "kostenlosen Aufenthalt" während der letzten sechs Monate der Kündigungsfrist. Im letzten Jahr zahlen Sie also nur 50 % der normalen Jahresgebühr.

    Eine Umstrukturierung auf einem Campingplatz, der nicht dem HISWA-RECRON angeschlossen ist, bedeutet, dass nur die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Vertrags gelten. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet in solchen Situationen keinen zusätzlichen Schutz (während die RECRON-Bedingungen dies tun).

  • Ich habe ein Sommerhaus, und der Campingplatz/der Ferienpark plant eine Umstrukturierung. Was bedeutet das für mich?

    Wenn der Freizeitunternehmer/Eigentümer des Campingplatzes/Ferienparks eine Umstrukturierung durchführen möchte und das Land der Sommerhäuser benötigt, muss er selbst mit Ihnen in Verhandlungen treten, um eine angemessene (finanzielle) Lösung zu finden. Der Vertrag wird in diesem Fall vom Unternehmer gekündigt, aber es besteht keine Möglichkeit, das Sommerhaus auf einen anderen Campingplatz/Ferienpark zu verlegen. Wenn Sie zusammen keine Lösung finden, können Sie den Streitfall der Schlichtungskommission für Freizeitaktivitäten oder dem Gericht vorlegen.

  • Was kann ich tun, wenn sich der Eigentümer des Campingplatzes/Ferienparks nicht an die RECRON-Bedingungen hält?


    In diesem Fall können Sie eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für Freizeitbeschwerden einreichen.

  • Welches ist der indexierte Betrag für die Umzugskostenentschädigung (Artikel 12 Absatz 6 der RECRON-Bedingungen für feste Standplätze)?

    Die Entschädigung beträgt für 2023 bzw. 2024:

    • € 1.760 bzw. € 1.860 (einzeln)
    • € 2.653 bzw. € 2.804 (verbunden/doppelt)
  • Der Campingplatz/Ferienpark hört auf zu existieren (Betriebsaufgabe). Was bedeutet das für dich?

    Wenn das Unternehmen eingestellt wird, bedeutet das, dass der Mietvertrag gekündigt wird. Die Kündigung des Campingplatzes muss vom Freizeitunternehmer des Campingplatzes/Ferienparks den Mietern schriftlich mitgeteilt werden. In den RECRON-Bedingungen steht, dass er dies mindestens drei Monate vor Ende des Vertragsjahres tun muss. Dagegen kann kein Einspruch eingelegt werden.

  • Was soll ich mit meinem Wohnwagen tun, wenn der Campingplatz/Ferienpark aufgrund der Betriebseinstellung geschlossen wird?

    Du bist verpflichtet, bis zum Ende des Vertragsjahres deinen Wohnwagen zu entfernen und den Standplatz sauber zu übergeben. Wenn du den Wohnwagen nicht vollständig entfernen kannst, muss er abgebaut und beseitigt werden. Du hast kein Recht auf Entschädigung für die Umsetzung oder den Abbau deines Wohnwagens im Falle von Umstrukturierungen. Im Mietvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen können zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen stehen.

  • Was mache ich bei einer Beschwerde über meinen festen Standplatz?

    Meld je klacht altijd eerst bij de eigenaar van de camping/vakantiepark. Hij heeft dan de gelegenheid om als eerste de klacht op te lossen.

    Reichen Sie Ihre Beschwerde immer zuerst beim Eigentümer des Campingplatzes/Ferienparks ein. Er hat dann die Möglichkeit, die Beschwerde als Erster zu lösen.

    Löst der Freizeitunternehmer die Beschwerde nach der Meldung nicht, setzen Sie den Eigentümer innerhalb von zwei Wochen schriftlich in Verzug (per Einschreiben). Fügen Sie auch Beweise hinzu. Geben Sie dem Campingplatzinhaber in diesem Schreiben eine Frist, innerhalb derer die Beschwerde gelöst sein muss. Eine angemessene Frist beträgt etwa zwei Wochen.

    Wird die Beschwerde auch nach Ablauf der Frist im Schreiben nicht gelöst, befindet sich der Campingplatz/Ferienpark im Verzug, und Sie können Maßnahmen ergreifen und die Beschwerde der Geschäftsstelle für Freizeitbeschwerden vorlegen. Die Beschwerdeverfahren und Fristen sind in Artikel 19 der RECRON-Bedingungen festgelegt.

RECRON.nl

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RECRON.nl ist Teil von HISWA-RECRON, dem Branchenverband für Unternehmer im Freizeit- und Wassersportbereich in den Niederlanden. Bei HISWA-RECRON sind Freizeit- und Wassersportunternehmen Mitglied, die klare und zuverlässige Bedingungen verwenden. Die Rechte und Pflichten von Verbrauchern in Bezug auf eine Unterkunft sind in diesen Bedingungen festgelegt und mit dem Consumentenbond und dem ANWB abgestimmt. Als Verbraucher können Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen an den Consumentenbond wenden oder die ANWB-Website für weitere Informationen konsultieren.

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